Bitte mitnehmen

Dinge, die beim A1 Beach Pro Vienna 2024 nützlich sein könnten

Kopfbedeckung
Sonnenschutz
Sonnenbrille
Gehörschutz für Babies und Kleinkinder
Wasserdichte Taschen
Im Vorhinein gekaufte Tickets

Vor Ort vorhanden

Diese Dinge findet ihr beim A1 Beach Pro Vienna 2024

Essen und Getränke
Toiletten
Bankomat gleich neben dem Gelände
Trinkwasser
Rollstuhlplätze
Beste Atmosphäre

Verbotene Gegenstände

Diese Dinge könnt ihr nicht mit auf das Eventgelände nehmen

Flaschen über 0.5L*
Glas
Große Kameras
Selfie sticks
Spraydosen
Waffen
Fahnen über DIN A2
Drohnen (Multicopter)
Scooter
Fahrräder
Lärmende Dinge
Schirme (inkl. Knirpse)
Tiere (außer Assistenzhunde)
Kinderwägen (im Stadion)
Fahrrad- und Motorradhelme
Rucksäcke größer als DIN A4

 

Haus- oder Platzordnung gemäß § 27 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020, LGBl. Nr. 53/2020 (Wr. VG)

 

ANWENDUNGSBEREICH:

Diese Haus- oder Platzordnung gilt für die Veranstaltung A1 BEACH PRO VIENNA 2024 (nachfolgend „Veranstaltung“) in der Veranstaltungsstätte Gelände des Wiener Eislaufvereins, 1010 Wien Lothringerstraße 22 Öffentliche Flächen im asphaltierten Bereich vor Beethovenplatz 2-3 Beethovenpark Fußballkäfig und unmittelbar angrenzende, öffentliche Flächen des Stadtparks Veranstaltungsbereiche auf der Donauinsel im Bereich der bestehenden Sportinsel (nachfolgend „Veranstaltungsstätte“), veranstaltet durch die ACTS Sportveranstaltungen GmbH. (nachfolgend „Veranstalter“ bzw. „Veranstalterin“) und regelt Rechte und Pflichten der teilnehmenden Personen (BesucherInnen, Veranstalter bzw. Veranstalterin und deren MitarbeiterInnen oder von diesen beauftragten Personen und Firmen). Die Haus- oder Platzordnung wird an allen Eingängen/ Zugängen gut sichtbar angeschlagen. An der Veranstaltung teilnehmende Personen haben die Bestimmungen der genehmigten und kundgemachten Haus- oder Platzordnung einzuhalten, widrigenfalls sie sich nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten dürfen.

GELTUNGSBEREICH/ VERANSTALTUNGSZEIT: 
Diese Haus- oder Platzordnung gilt für die Veranstaltungsstätte während der Dauer der Veranstaltung. Eine Veranstaltungsstätte umfasst alle im Zuge der Veranstaltung verwendeten Gebäude, Räume, Einrichtungen und Freiflächen.

ZUTRITTSKONTROLLEN UND AUFENTHALT: 
Die an der Veranstaltung teilnehmenden Personen sind verpflichtet sich vor Eintritt in die Veranstaltungsstätte einer (eventuellen) Ausweiskontrolle durch das Ordnungspersonal des Veranstalters bzw. der Veranstalterin zu unterziehen. 

Das von der Veranstalterin eingesetzte Ordnungspersonal ist berechtigt vor Eintritt in die Veranstaltungsstätte Bekleidungsstücke, Taschen und mitgeführte Behältnisse der teilnehmenden Personen jederzeit nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen.

Das Ordnungspersonal bzw. die Veranstalterin sind berechtigt, Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen können (z.B. aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum oder dem Mitführen von verbotenen oder gefährlichen Gegenständen), den Zutritt zur Veranstaltungsstätte zu verweigern. Selbiges gilt für Personen, die eine Durchsuchung ihrer Bekleidungsstücke, Taschen oder mitgeführten Behältnisse bzw. eine etwaige Ausweiskontrolle verweigern. Im Einzelfall sind das Ordnungspersonal/ bzw. die Veranstalterin berechtigt derartige Kontrollen auch bei an der Veranstaltung teilnehmenden Personen vorzunehmen, die sich bereits in der Veranstaltungsstätte aufhalten. 

Bei Verstößen gegen die Haus- oder Platzordnung sind die Veranstalterin, das Ordnungspersonal sowie Organe der LPD Wien berechtigt, die Zuwiderhandelnden von der Veranstaltungsstätte wegzuweisen. 

Nach Veranstaltungsende eines Veranstaltungstages, haben alle BesucherInnen die Veranstaltungsstätte schnellstmöglich zu verlassen. 

JUGENDSCHUTZ:
Es gilt das Wiener Jugendschutzgesetz idgF für die gesamte Veranstaltungsstätte.

VERBOTENE GEGENSTÄNDE:
Verboten ist die Mitnahme jeder Art von Gegenständen und Substanzen die eine Gefährdung der in § 18 Abs. 1 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 aufgezählten Schutzinteressen (insbesondere Gefährdung für Leben und Gesundheit von Menschen, Gefährdung der Betriebssicherheit) darstellen können.

Verboten sind insbesondere:

  • Waffen jeder Art (als Waffe ist jeder besonders gefährliche, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeignete Gegenstand anzusehen); 

  • Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschoße eingesetzt werden können; 

  • Gassprühflaschen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge; 

  • giftige, ätzende oder färbende Substanzen oder Gegenstände;

  • Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind;

  • pyrotechnische Gegenstände und Sätze, wie zB.: Feuerwerkskörper, Rauchbomben, bengalische Feuer usw.; 

  • mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon);

  • Laserpointer, Trillerpfeifen, Gaströten;

  • Pfeffersprays und Tränensprays;

  • große bzw. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten, große Taschen, Rucksäcke, Camelbacks (Trinkrucksäcke) Reisekoffer;

  • Fahrräder, Skateboards, Snakeboards, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Segways und ähnliche Gefährte; 

  • Transparente, Stöcke und Stangen

  • rassistisches, fremdenfeindliches, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial.

Getränke dürfen auf das Veranstaltungsgelände nur in geöffneten Behältnissen von maximal 0,5L Fassungsvolumen mitgenommen werden. Schraubverschlüsse werden abgenommen.

Von der Beschränkung des Fassungsvolumens sind wertige Mehrwegflaschen (mit Ausnahme von Glas- und PET Flaschen) für nichtalkoholische Getränke bis zu einem Liter ausgenommen. Diese dürfen auch mit Verschlüssen mitgenommen werden.

Die Mitnahme von Kinderwägen auf das Veranstaltungsgelände ist gestattet. Das Stadion kann mit Kinderwägen nicht betreten werden und sind auf dem dafür vorgesehenen Abstellplatz zur Verwahrung abzugeben.

Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Haus- oder Platzordnung dem Ordnungspersonal bzw. der Veranstalterin und den Organen der Stadt Wien. Personen, welche verbotene Gegenstände im Sinne dieser Haus- oder Platzordnung mit sich führen, wird der Zutritt zur Veranstaltungsstätte verwehrt. Werden Personen mit verbotenen Gegenständen in der Veranstaltungsstätte angetroffen, ist die Veranstalterin bzw. das Ordnungspersonal berechtigt, die betreffenden Personen aus der Veranstaltungsstätte wegzuweisen

MITFÜHREN VON TIEREN/ABSTELLEN VON GEFÄHRTEN:
Die Mitnahme von Tieren, mit Ausnahme von Blindenführ- und Partnerhunden, ist untersagt. Blindenführ- und Partnerhunde müssen ein Führgeschirr tragen.

Das Abstellen von Fahrrädern, Elektrorollern, Segways oder ähnlichen Gefährten in der Veranstaltungsstätte bzw. das Festmachen dieser an Aufbauten, Zäunen, Absperrgittern udgl. stellt ein Sicherheitsrisiko dar und ist verboten. Bei Zuwiderhandeln können die Gefährte auf Kosten des/der Zuwiderhandelnden durch das Ordnungspersonal bzw. die Veranstalterin entfernt und durch den die Veranstalterin verwahrt werden.

Es besteht kein Ersatzanspruch für Beschädigungen an Fahrrädern und Elektrorollern oder Absperrschlössern.

RAUCHVERBOT:
In allen Zelten, sowie auf den Tribünen und Sitzplätzen des Stadions und der Side Courts herrscht Rauchverbot.

VERHALTENSANWEISUNGEN WÄHREND DER VERANSTALTUNG:
Blitzlicht jeder Art ist während der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen verboten.

Alle Personen, die die Veranstaltungsstätte betreten, haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder geschädigt, gefährdet noch belästigt werden. Weiters haben sie sich so zu verhalten, dass es zu keiner Beschädigung von Aufbauten, Einrichtungen, Gerätschaften oder Gegenständen kommt.

BENÜTZUNG DER EINRICHTUNGEN IN DER VERANSTALTUNGSSTÄTTE:
Stöcke und andere Gehhilfen (z.B. Rollator) dürfen nur von gebrechlichen Personen als unentbehrliche Stütze mitgenommen werden. Rollstuhlfahrerplätze sind nur von berechtigten Personen zu benutzen. 

Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind ausschließlich in den in der Veranstaltungsstätte stehenden Abfallbehältern zu entsorgen. 

VERHALTEN IM GEFAHRENFALL:
Im Gefahrenfall (Brand, Unfälle, etc.) müssen umgehend der Sicherheitsdienst/ die Aufsichtspersonen/ das Ordnungspersonal/ der Veranstalter bzw. die Veranstalterin und/oder die Einsatzkräfte der Blaulichtorganisationen (Feuerwehr 122, Polizei 133, Rettung 144) informiert werden: Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie Ihre eigene Sicherheit.

VERHALTEN IM FALLE EINES UNWETTERS (Z.B. STURM, HAGEL, GEWITTER, GLATTEIS):
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Aufziehen eines Unwetters alle teilnehmenden Personen eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen haben. Insbesondere kann der Aufenthalt unter Bäumen sowie der Aufenthalt im Nahbereich von Gewässern und in unmittelbarer Nähe von technischen Aufbauten eine Gefährdung darstellen und ist daher zu vermeiden. 

FAHRVERBOT:
In der Veranstaltungsstätte herrscht grundsätzlich Fahrverbot für ein- und mehrspurige motorisierte Fahrzeuge. Ein Befahren der Veranstaltungsstätte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters bzw. der Veranstalterin gestattet und hat in jedem Fall mit äußerster Vorsicht und einer maximalen Geschwindigkeit bis 10 km/h zu erfolgen. Auch die Benutzung von unmotorisierten Fahrzeugen und Sportgeräten wie beispielsweise Fahrräder, Scooter, Elektroroller, Segways, Inline Skates, Skateboards, Rollschuhen oder ähnlichen Gefährten ist in der Veranstaltungsstätte untersagt (ausgenommen Fahrräder am Fahrradweg).

ANORDNUNGSBEFUGNISSE:
Allfälligen Anordnungen/Anweisungen (beispielsweise durch Durchsagen über die Beschallungsanlage oder über Megaphone) der Exekutive, der Feuerwehr und sonstigen Einsatzkräften der Blaulichtorganisationen, des Ordnungspersonals und der Organe der Stadt Wien, als auch der Veranstalterin selbst haben die teilnehmenden Personen umgehend und unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung kann die betreffende Person aus der Veranstaltungsstätte verwiesen werden. 

RECHTSFOLGEN BEI VERSTÖSSEN:
Gem. § 27 Abs. 5 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020, LGBl. Nr. 53/2020 dürfen sich Personen nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten, die sich nicht an die Bestimmungen dieser genehmigten und kundgemachten Haus- oder Platzordnung halten. Jedes Zuwiderhandeln gegen diese Haus- oder Platzordnung kann mit einem Verweis von der Veranstaltungsstätte geahndet werden. Es wird gemäß § 27 Abs. 6 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020, LGBl. Nr. 53/2020 darauf hingewiesen, dass die Missachtung der Wegweisung durch die Überwachungsorgane der Landespolizeidirektion Wien eine Verwaltungsübertretung darstellt. Allfälliges verwaltungs- oder strafrechtlich relevantes Verhalten wird ausnahmslos bei den zuständigen Stellen zur Anzeige gebracht. 

ANGABE DER ERREICHBARKEIT DES VERANSTALTERS BZW. DER VERANSTALTERIN ODER DEREN BEAUFTRAGTEN WÄHREND DER VERANSTALTUNG:

ACTS Sportveranstaltungen GmbH, St.Veiter Ring 3 / 9020 Klagenfurt; Telefonnummer: 01/470 72 47 - 0